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Unverschuldet in einen Unfall geraten? Ihre Rechte in Kürze

Hat ein anderer den Unfall verursacht, reguliert dessen Haftpflichtversicherung den Schaden. Sie als Geschädigter bestimmen dabei den Weg der Schadensbehebung – nicht die Versicherung des Unfallverursachers. Diese Rollenverteilung ist der wichtigste Punkt, den viele Unfallbeteiligte nicht kennen: Die gegnerische Versicherung ist Ihnen gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet, sie ist aber nicht Ihr Auftraggeber.

Daraus folgt zunächst die freie Werkstattwahl: Niemand kann Sie verpflichten, Ihr Fahrzeug in einer Partnerwerkstatt der Versicherung instand setzen zu lassen. Ruft die gegnerische Versicherung kurz nach dem Unfall an und bietet eine „unkomplizierte Abwicklung“ über ihre eigenen Werkstätten an, dürfen Sie das ablehnen – ohne Nachteile bei der Regulierung.

Ab erheblichen Schäden oberhalb der Bagatellgrenze haben Sie zudem grundsätzlich Anspruch auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl, dessen Kosten die gegnerische Versicherung trägt. Für die Dauer der Reparatur kommen in der Regel ein Mietwagen in vergleichbarer Fahrzeugklasse oder – falls Sie keinen Ersatzwagen benötigen – eine Nutzungsausfallentschädigung in Betracht.

Eine wichtige Einordnung: Wir sind Kfz-Meisterbetrieb, keine Rechtsberatung. Bei strittiger Haftungsfrage, Personenschäden oder komplexen Konstellationen empfehlen wir die Einbindung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht und eines unabhängigen Sachverständigen – beides koordinieren wir auf Wunsch für Sie. Die technische Instandsetzung und die Kommunikation mit der Versicherung übernehmen wir ab hier.

  1. Schaden melden

    Fotos per WhatsApp oder direkt vorbeikommen. Wir dokumentieren den Schaden professionell – Grundlage für Sachverständiger und Versicherung.

  2. Sachverständiger

    Wir koordinieren einen zugelassenen Kfz-Sachverständigen. Kosten trägt bei Fremdverschulden der Schädiger, bei Kaskoschaden Ihre Versicherung.

  3. Versicherungsfreigabe

    Wir übermitteln das Gutachten, holen die Freigabe ein und kommunizieren mit der Versicherung. Sie werden informiert – ohne Telefonmarathon.

  4. Mietwagen organisieren

    Bei Fremdverschulden koordinieren wir einen Ersatzwagen auf Kosten der gegnerischen Versicherung. Angemessene Fahrzeugklasse, pünktlich verfügbar.

  5. Reparatur durchführen

    Karosserie, Lackierung, Mechanik – alle notwendigen Arbeiten in einer Hand. Verbindlicher Fertigstellungstermin vorab.

  6. Abschluss & Übergabe

    Fahrzeug gereinigt und vollständig instandgesetzt übergeben. Alle Unterlagen, Rechnungen und Dokumentationen für Ihre Akte.

Ihre Rechte nach einem Unfall

⚖️

Freie Werkstattwahl

Sie haben das gesetzliche Recht, die Werkstatt Ihres Vertrauens zu wählen. Die gegnerische Versicherung darf Sie nicht auf eine Partnerwerkstatt verweisen oder dazu drängen. Verweigert die Versicherung die Kostenerstattung mit dem Hinweis auf "Stundenverrechnungssätze", widersprechen wir dem fachlich.

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Sachverständigenkosten

Bei Fremdverschulden hat die gegnerische Versicherung die Kosten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen vollständig zu tragen. Die Versicherung darf keinen eigenen Gutachter erzwingen. Ein unabhängiges Gutachten schützt Sie vor Unterabrechnung.

🚗

Mietwagen

Bei Fremdverschulden haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen während der Reparaturdauer – in einer Fahrzeugklasse, die Ihrem Fahrzeug entspricht. Die Kosten übernimmt die gegnerische Versicherung. Auch eine Nutzungsausfallentschädigung ist möglich, wenn Sie keinen Mietwagen benötigen.

📉

Wertminderung

Ein unfallrepariertes Fahrzeug ist am Markt weniger wert als ein unfallfreies – selbst bei fachgerechter Reparatur. Diese merkantile Wertminderung ist von der gegnerischen Versicherung zu ersetzen. Anspruch besteht typischerweise bei Fahrzeugen bis ca. 5 Jahre Alter und unter 100.000 km.

Kasko oder Haftpflicht – wer zahlt was?

Ihre eigene Teil- oder Vollkasko

Zuständig, wenn Sie den Schaden selbst verursacht haben (Vollkasko) oder wenn Elementarereignisse wie Hagel und Sturm, Wildunfälle, Glasbruch oder Diebstahl die Ursache sind (Teilkasko). Hier gilt Ihre vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung. Eine Rückstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse betrifft in der Regel nur die Vollkasko – die Teilkasko kennt keine Schadenfreiheitsklassen.

Die gegnerische Haftpflicht

Zuständig, wenn ein anderer den Unfall verursacht hat. Sie zahlen keine Selbstbeteiligung, Ihre eigene Versicherung bleibt unberührt, und es droht keine Rückstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse. Erstattet werden grundsätzlich Reparatur, Gutachten, Mietwagen oder Nutzungsausfall sowie eine etwaige merkantile Wertminderung.

In beiden Fällen gilt: Wir rechnen auf Wunsch direkt mit der jeweiligen Versicherung ab. Sie erhalten von uns vorab eine klare Einordnung, welcher Weg in Ihrer Situation in Betracht kommt – und was er für Selbstbeteiligung und Einstufung bedeutet.

Unterlagen, die Sie bereithalten sollten

✓ Wichtig für die Abwicklung

  • Unfallprotokoll (Europäisches Unfallprotokoll)
  • Personalien und Versicherungsdaten des Unfallgegners
  • Polizeibericht / Aktenzeichen (falls Polizei gerufen)
  • Zeugenangaben (Name, Kontakt)
  • Eigene Fotos vom Unfallort und Schaden
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)

ℹ Gut zu wissen

  • Schadensmeldung bei Ihrer Versicherung innerhalb 1 Woche
  • Bei Fremdverschulden: Schadensanzeige beim Haftpflichtversicherer des Gegners
  • Fahrzeug nicht reparieren lassen, bevor Sachverständiger war
  • Keine Schuldanerkennung am Unfallort unterschreiben

Versicherungsabwicklung starten

Erzählen Sie uns kurz, was passiert ist – wir erklären die nächsten Schritte.

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