Nach einem Unfall stellen sich sofort Fragen: Wie viel kostet die Reparatur, wer zahlt, brauche ich einen Sachverständigen? Die Antworten hängen von Schadenumfang und Verschuldensfrage ab.
Wir koordinieren den gesamten Prozess – von der Schadenaufnahme über den Sachverständigen bis zur Versicherungsfreigabe und Reparatur.
| Schadenklasse | Typische Beispiele | Kosten | Regulierung | Zeitaufwand |
|---|---|---|---|---|
| Kleinstschäden | Parkrempler, kleine Delle ohne Lackverletzung, Kratzer im Stoßfänger | Festpreis nach Begutachtung | Häufig ohne Sachverständiger. Kasko übernimmt nach Abzug Selbstbeteiligung. Bei Fremdverschulden: Haftpflicht des Verursachers. | 1–3 Stunden |
| Leichter Schaden | Stoßfänger tauschen, Türeinbuchtung lackieren, Heckklappenrahmen | Festpreis nach Begutachtung | Sachverständiger empfohlen. Haftpflicht oder Teilkasko. Mietwagen-Anspruch bei Fremdverschulden. | 1–3 Tage |
| Mittlerer Schaden | Seitenwand beschädigt, mehrere Karosserieteile, Strukturschaden gering | Individuell nach Gutachten | Sachverständigen-Gutachten Pflicht. Vollständige Kostenübernahme durch Haftpflicht bei Fremdverschulden. Restwert und Wiederbeschaffungswert im Gutachten. | 3–7 Arbeitstage |
| Schwerer Schaden / Totalschaden | Frontschaden, Heckschaden mit Strukturverformung, Seitenaufprall auf Karosserie | Individuell nach Gutachten | Sachverständiger entscheidet: Reparatur vs. wirtschaftlicher Totalschaden. Bei Totalschaden: Wiederbeschaffungswert minus Restwert. | 1–3 Wochen bei Reparatur |
Fotos, Polizei, Zeugen. Ohne Dokumentation schwierige Beweislage bei Versicherung.
Bei Schäden oberhalb der Bagatellgrenze haben Sie das Recht auf einen eigenen Sachverständigen. Die Kosten trägt die Haftpflicht des Verursachers.
Fremdverschulden: Mietwagen oder Nutzungsausfall-Pauschale je nach Fahrzeugklasse. Wir beraten Sie zur optimalen Regulierung.
Auch nach perfekter Reparatur: Unfallschaden im Fahrzeugpass. Wertverlust kann zusätzlich geltend gemacht werden.
Versicherung nennt oft höheres Restwertgebot als Händler. Sie müssen dieses Angebot nicht annehmen – bis 3 Wochen nach Gutachten.
Schildern Sie den Schaden über die Warteliste oder telefonisch unter 05505 5236 – erste Kostenschätzung und Information, ob ein Sachverständiger nötig ist. Fotos des Schadens stimmen wir nach Ihrer Anfrage ab.