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Unfallschaden – Kosten und Regulierung

Nach einem Unfall stellen sich sofort Fragen: Wie viel kostet die Reparatur, wer zahlt, brauche ich einen Sachverständigen? Die Antworten hängen von Schadenumfang und Verschuldensfrage ab.

Wir koordinieren den gesamten Prozess – von der Schadenaufnahme über den Sachverständigen bis zur Versicherungsfreigabe und Reparatur.

Schadenklassen und Kostenbereiche

Schadenklasse Typische Beispiele Kosten Regulierung Zeitaufwand
Kleinstschäden Parkrempler, kleine Delle ohne Lackverletzung, Kratzer im Stoßfänger Festpreis nach Begutachtung Häufig ohne Sachverständiger. Kasko übernimmt nach Abzug Selbstbeteiligung. Bei Fremdverschulden: Haftpflicht des Verursachers. 1–3 Stunden
Leichter Schaden Stoßfänger tauschen, Türeinbuchtung lackieren, Heckklappenrahmen Festpreis nach Begutachtung Sachverständiger empfohlen. Haftpflicht oder Teilkasko. Mietwagen-Anspruch bei Fremdverschulden. 1–3 Tage
Mittlerer Schaden Seitenwand beschädigt, mehrere Karosserieteile, Strukturschaden gering Individuell nach Gutachten Sachverständigen-Gutachten Pflicht. Vollständige Kostenübernahme durch Haftpflicht bei Fremdverschulden. Restwert und Wiederbeschaffungswert im Gutachten. 3–7 Arbeitstage
Schwerer Schaden / Totalschaden Frontschaden, Heckschaden mit Strukturverformung, Seitenaufprall auf Karosserie Individuell nach Gutachten Sachverständiger entscheidet: Reparatur vs. wirtschaftlicher Totalschaden. Bei Totalschaden: Wiederbeschaffungswert minus Restwert. 1–3 Wochen bei Reparatur

Was Sie bei Unfallschaden wissen sollten

Unfallprotokoll

Fotos, Polizei, Zeugen. Ohne Dokumentation schwierige Beweislage bei Versicherung.

Sachverständigen-Gutachten

Bei Schäden oberhalb der Bagatellgrenze haben Sie das Recht auf einen eigenen Sachverständigen. Die Kosten trägt die Haftpflicht des Verursachers.

Mietwagen / Nutzungsausfall

Fremdverschulden: Mietwagen oder Nutzungsausfall-Pauschale je nach Fahrzeugklasse. Wir beraten Sie zur optimalen Regulierung.

Merkantiler Minderwert

Auch nach perfekter Reparatur: Unfallschaden im Fahrzeugpass. Wertverlust kann zusätzlich geltend gemacht werden.

Restwert und Sonderwünsche

Versicherung nennt oft höheres Restwertgebot als Händler. Sie müssen dieses Angebot nicht annehmen – bis 3 Wochen nach Gutachten.

Weiterführende Themen

Unfallschaden – Kosteneinschätzung anfragen

Schildern Sie den Schaden über die Warteliste oder telefonisch unter 05505 5236 – erste Kostenschätzung und Information, ob ein Sachverständiger nötig ist. Fotos des Schadens stimmen wir nach Ihrer Anfrage ab.