Unfallschaden – Kosten und Regulierung

Nach einem Unfall stellen sich sofort Fragen: Wie viel kostet die Reparatur, wer zahlt, brauche ich einen Sachverständigen? Die Antworten hängen von Schadenumfang und Verschuldensfrage ab.

Wir koordinieren den gesamten Prozess – von der Schadenaufnahme über den Sachverständigen bis zur Versicherungsfreigabe und Reparatur.

Schadenklassen und Kostenbereiche

Kleinstschäden

Festpreis nach Begutachtung

Beispiele: Parkrempler, kleine Delle ohne Lackverletzung, Kratzer im Stoßfänger

Häufig ohne Sachverständiger. Kasko übernimmt nach Abzug Selbstbeteiligung. Bei Fremdverschulden: Haftpflicht des Verursachers.

Zeitaufwand: 1–3 Stunden

Leichter Schaden

Festpreis nach Begutachtung

Beispiele: Stoßfänger tauschen, Türeinbuchtung lackieren, Heckklappenrahmen

Sachverständiger empfohlen. Haftpflicht oder Teilkasko. Mietwagen-Anspruch bei Fremdverschulden.

Zeitaufwand: 1–3 Tage

Mittlerer Schaden

Individuell nach Gutachten

Beispiele: Seitenwand beschädigt, mehrere Karosserieteile, Strukturschaden gering

Sachverständigen-Gutachten Pflicht. Vollständige Kostenübernahme durch Haftpflicht bei Fremdverschulden. Restwert und Wiederbeschaffungswert im Gutachten.

Zeitaufwand: 3–7 Arbeitstage

Schwerer Schaden / Totalschaden

Individuell nach Gutachten

Beispiele: Frontschaden, Heckschaden mit Strukturverformung, Seitenaufprall auf Karosserie

Sachverständiger entscheidet: Reparatur vs. wirtschaftlicher Totalschaden. Bei Totalschaden: Wiederbeschaffungswert minus Restwert.

Zeitaufwand: 1–3 Wochen bei Reparatur

Was Sie bei Unfallschaden wissen sollten

Unfallprotokoll

Fotos, Polizei, Zeugen. Ohne Dokumentation schwierige Beweislage bei Versicherung.

Sachverständigen-Gutachten

Bei Schäden oberhalb der Bagatellgrenze haben Sie das Recht auf einen eigenen Sachverständigen. Die Kosten trägt die Haftpflicht des Verursachers.

Mietwagen / Nutzungsausfall

Fremdverschulden: Mietwagen oder Nutzungsausfall-Pauschale je nach Fahrzeugklasse. Wir beraten Sie zur optimalen Regulierung.

Merkantiler Minderwert

Auch nach perfekter Reparatur: Unfallschaden im Fahrzeugpass. Wertverlust kann zusätzlich geltend gemacht werden.

Restwert und Sonderwünsche

Versicherung nennt oft höheres Restwertgebot als Händler. Sie müssen dieses Angebot nicht annehmen – bis 3 Wochen nach Gutachten.

Unfallschaden – Kosteneinschätzung anfragen

Fotos des Schadens per WhatsApp – erste Kostenschätzung und Information ob Sachverständiger nötig ist. Ohne Termin.

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