Nach einem Unfall stellen sich sofort Fragen: Wie viel kostet die Reparatur, wer zahlt, brauche ich einen Sachverständigen? Die Antworten hängen von Schadenumfang und Verschuldensfrage ab.
Wir koordinieren den gesamten Prozess – von der Schadenaufnahme über den Sachverständigen bis zur Versicherungsfreigabe und Reparatur.
Beispiele: Parkrempler, kleine Delle ohne Lackverletzung, Kratzer im Stoßfänger
Häufig ohne Sachverständiger. Kasko übernimmt nach Abzug Selbstbeteiligung. Bei Fremdverschulden: Haftpflicht des Verursachers.
Zeitaufwand: 1–3 Stunden
Beispiele: Stoßfänger tauschen, Türeinbuchtung lackieren, Heckklappenrahmen
Sachverständiger empfohlen. Haftpflicht oder Teilkasko. Mietwagen-Anspruch bei Fremdverschulden.
Zeitaufwand: 1–3 Tage
Beispiele: Seitenwand beschädigt, mehrere Karosserieteile, Strukturschaden gering
Sachverständigen-Gutachten Pflicht. Vollständige Kostenübernahme durch Haftpflicht bei Fremdverschulden. Restwert und Wiederbeschaffungswert im Gutachten.
Zeitaufwand: 3–7 Arbeitstage
Beispiele: Frontschaden, Heckschaden mit Strukturverformung, Seitenaufprall auf Karosserie
Sachverständiger entscheidet: Reparatur vs. wirtschaftlicher Totalschaden. Bei Totalschaden: Wiederbeschaffungswert minus Restwert.
Zeitaufwand: 1–3 Wochen bei Reparatur
Fotos, Polizei, Zeugen. Ohne Dokumentation schwierige Beweislage bei Versicherung.
Bei Schäden oberhalb der Bagatellgrenze haben Sie das Recht auf einen eigenen Sachverständigen. Die Kosten trägt die Haftpflicht des Verursachers.
Fremdverschulden: Mietwagen oder Nutzungsausfall-Pauschale je nach Fahrzeugklasse. Wir beraten Sie zur optimalen Regulierung.
Auch nach perfekter Reparatur: Unfallschaden im Fahrzeugpass. Wertverlust kann zusätzlich geltend gemacht werden.
Versicherung nennt oft höheres Restwertgebot als Händler. Sie müssen dieses Angebot nicht annehmen – bis 3 Wochen nach Gutachten.
Fotos des Schadens per WhatsApp – erste Kostenschätzung und Information ob Sachverständiger nötig ist. Ohne Termin.
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