Häufige Fragen
Antworten zu Versicherungsabwicklung, Rechten nach einem Unfall, Kosten und Ablauf der Reparatur.
- Bei Fremdverschulden trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung sämtliche Kosten – Reparatur, Sachverständigengutachten, Mietwagen, Wertminderung. Ihr Eigenanteil beträgt null Euro. Bei Eigenverschulden greift Ihre Voll- oder Teilkaskoversicherung; Sie zahlen ausschließlich die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung (üblich 150–500 Euro). Wir rechnen in beiden Fällen direkt mit der jeweiligen Versicherung ab – Sie erhalten transparente Belege.
- Nein. Bei Fremdverschulden übernimmt die gegnerische Haftpflicht den Kostenvoranschlag und – ab etwa 750 Euro Schadenhöhe – auch das Sachverständigengutachten. Bei Kaskoschäden ist der Kostenvoranschlag in der Regel kostenfrei; eine eventuelle Gutachterpauschale wird mit der Versicherung verrechnet. Wir erstellen den Kostenvoranschlag mit professioneller Fotodokumentation und reichen ihn auf Wunsch direkt bei Ihrer Versicherung ein.
- Sobald Ihr Fahrzeug bei uns steht, koordinieren wir den unabhängigen Kfz-Sachverständigen in der Regel innerhalb von 24–48 Stunden. Der Gutachter besichtigt das Fahrzeug vor Ort in unserer Werkstatt, dokumentiert den Schaden vollständig und erstellt das Gutachten meist innerhalb von zwei bis drei Werktagen. Bei Fremdverschulden trägt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten – Sie haben keine finanzielle Belastung.
- Ja. Das Recht auf freie Werkstattwahl ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs garantiert. Sie sind nicht verpflichtet, die Partnerwerkstatt der gegnerischen Versicherung aufzusuchen – auch dann nicht, wenn diese Druck ausübt. Die Versicherung hat den Schaden in der von Ihnen gewählten Werkstatt zu erstatten, einschließlich der Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt.
- Die Dauer hängt vom Schadenumfang ab: Reine Blecharbeiten ohne Lackierung benötigen 1–2 Werktage, Lackierarbeiten 2–4 Werktage, Strukturschäden mit Richtbankarbeiten 3–7 Werktage. Hinzu kommt die Wartezeit auf das Sachverständigengutachten (2–3 Werktage) und die Versicherungsfreigabe. Insgesamt sollten Sie mit rund 7–14 Werktagen von der Schadenmeldung bis zur Fahrzeugübergabe rechnen – wir nennen Ihnen nach der Diagnose einen verbindlichen Fertigstellungstermin.
- Ja. Bei Fremdverschulden steht Ihnen während der gesamten Reparaturdauer ein Mietwagen der gleichen Fahrzeugklasse zu – die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Wir klären die Mietwagenfreigabe vor Reparaturbeginn ab und organisieren auf Wunsch das Fahrzeug über unsere Mietwagen-Partner. Verzichten Sie auf den Mietwagen, haben Sie alternativ Anspruch auf eine pauschale Nutzungsausfall-Entschädigung.
- Sofort: Unfallstelle absichern, Verletzungen prüfen, Notruf bei Verletzten. Dann: Fotos von allen beteiligten Fahrzeugen, Kennzeichen, Schäden und der Unfallstelle machen. Personalien tauschen, Versicherungsdaten notieren. Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen (liegt im Handschuhfach). Ihre Versicherung oder den gegnerischen Haftpflicht-Versicherer informieren. Danach: Fahrzeug zu uns – wir dokumentieren den Schaden professionell und begleiten die Abwicklung.
- Ja – das Recht auf freie Werkstattwahl ist gesetzlich verankert. Sie müssen nicht zur Partnerwerkstatt des gegnerischen Versicherers. Die Versicherung hat den Schaden in der Werkstatt Ihrer Wahl zu ersetzen – einschließlich aller notwendigen Arbeiten und eines Mietwagens während der Reparaturzeit. Lassen Sie sich nicht zu einer bestimmten Werkstatt drängen.
- Bei eindeutigem Fremdverschulden trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung alle Kosten: Reparatur, Mietwagen, Sachverständigengebühr, Wertminderung. Ihr Eigenanteil ist null. Wir rechnen direkt mit der Versicherung ab und koordinieren den zugelassenen Kfz-Sachverständigen für Sie. Sie brauchen nur einmal zu uns zu kommen.
- Bei einem Kaskoschaden zahlen Sie die vereinbarte Selbstbeteiligung – je nach Vertrag meist 150–500 Euro. Den Rest übernimmt Ihre Kaskoversicherung. Wir kommunizieren direkt mit Ihrem Versicherer, holen die Freigabe ein und beginnen erst nach Ihrer Genehmigung. Wichtig: Kein Auftrag ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis.
- Bei Schäden über ca. 700 Euro empfehlen wir einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen – auf Kosten des Schädigers bzw. der gegnerischen Versicherung. Der Gutachter dokumentiert den Schaden, stellt den Wiederbeschaffungswert fest und schützt Sie vor Unterabrechnung durch die Versicherung. Wir arbeiten mit zugelassenen Sachverständigen zusammen und koordinieren den Termin.
- Das hängt vom Schadenumfang ab. Blechschäden ohne Lackierung: 1–2 Tage. Lackierarbeiten: 2–4 Tage. Strukturschäden mit Richtarbeiten: 3–7 Werktage. Sobald der Sachverständige den Schaden bewertet und die Versicherung die Freigabe erteilt hat, planen wir einen Termin und nennen Ihnen einen verbindlichen Fertigstellungstermin.
- Wertminderung (merkantiler Minderwert) ist die Einbuße im Marktwert eines Fahrzeugs, die auch nach einer fachgerechten Reparatur verbleibt – weil das Fahrzeug Unfallhistorie hat. Bei neueren Fahrzeugen (bis ca. 5 Jahre) besteht oft Anspruch gegenüber der gegnerischen Versicherung. Unser Sachverständigen-Partner berechnet die Wertminderung im Gutachten – kostenlos für Sie.
- Ja. Hagelschäden reparieren wir per Smart Repair und Dellendrücken (PDR – Paintless Dent Repair) soweit möglich. Parkrempel (kleine Dellen, Lackschäden) ebenfalls. Bei tieferen Kratzern und Schäden mit Lackdurchdringung ist eine Neulackierung des betroffenen Bauteils notwendig. Fotos per WhatsApp genügen für eine Ersteinschätzung.